Wissenschaftspolitik
Die Hochschullandschaft unterliegt tiefgreifenden Veränderungen, die logischerweise auch das Fach Geschichte betreffen: Es wird über die Ausrichtung des Studiums, Karrieremöglichkeiten, Forschungsförderung, Frgen des Archivzugangs und die Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens diskutiert.
Als nationale Stimme des Fachs nimmt die SGG Stellung in diesen Debatten.

Alle unsere Stellungnahmen
Mit medialer und politischer Präsenz sorgt die SGG dafür, dass die Anliegen der Disziplin in der Politik Gehör finden.
2026
Stellungnahme zur Totalrevision des Archivgesetzes im Kanton Zürich
Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG) hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Totalrevision des Archivgesetzes des Kantons Zürich eine Stellungnahme eingereicht.
In ihrer Stellungnahme begrüsst die SGG, dass die Datenhoheit nach Ablieferung beim Staatsarchiv Zürich liegt. Sie betont aber, dass es möglich sein sollte, abgelehnte Einsichtsgesuche niederschwellig anzufechten. Die SGG schlägt deshalb vor, eine Ombudsstelle zu schaffen, um über solche strittigen Einsichtsgesuche zu entscheiden.
Zweitens unterstützt die SGG den Grundsatz der Anbietepflicht für öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Zürich, fordert aber, dass die Zürcher Kantonalbank ebenfalls diesem Prinzip unterworfen wird. Es kann nicht sein, dass der Kanton Zürich ein erhebliches finanzielles Risiko trägt, Forschung und Öffentlichkeit unter Umständen aber nie die Akten der ZKB einsehen können.
Drittens kritisiert die SGG die sprachliche Angleichung an das Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Zürich. Das gilt besonders für die Kategorie der «besonderen Personendaten», die neu unter eine Schutzfrist von 100 Jahren gestellt werden. Mit dieser äusserst breiten Definition würde die Forschung zum 20. Jahrhundert massiv erschwert, denn beispielsweise Angaben über «die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten» einer Person würden in diese Kategorie fallen. Das Fehlen einer Unterscheidung zwischen Personen der Zeitgeschichte und anderen Personen würde dieses Problem weiter verschärfen.
Schliesslich zeigt sich die SGG mit der geplanten Regelung, wonach die Verwaltung selbst nach Ablauf der Schutzfrist wegen «höherwertiger staatlicher Schutzinteressen» den Zugang verweigern, beschränken oder aufschieben kann, äusserst besorgt. Mit dieser Bestimmung würde der Kanton Zürich einen sehr gefährlichen Präzedenzfall schaffen, indem willkürlich Akten der Forschung entzogen werden könnten. Das widerspricht diametral dem Grundsatz der Transparenz, den der Geist des Gesetzes widerspiegeln sollte, und würde in der Schweizer Archivlandschaft eine einmalige Situation schaffen.
Vollständige Stellungnahme hier lesen.
Stellungnahme zum Vorentwurf einer Änderung des Archivierungsgesetzes (LArch) im Kanton Waadt
Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG) hat im Rahmen der Vernehmlassung der Staatskanzlei des Kantons Waadt zum Vorentwurf einer Änderung des kantonalen Archivierungsgesetzes (LArch), das die Ablieferung von Dossiers an das Staatsarchiv Waadt (ACV) regelt, eine Stellungnahme eingereicht. Im Rahmen der Totalrevision seines Gesetzes über den Schutz von Personendaten (LPrd) möchte der Kanton Waadt 44 Spezialgesetze an die neuen nationalen und internationalen Standards im Bereich des Datenschutzes anpassen.
In ihrer Stellungnahme betont die SGG, dass das ACV zwar dafür bekannt sei, Einsichtsgesuche liberal zu behandeln, zeigt sich aber über die vom Vorentwurf zur Änderung der LArch vorgeschlagenen Bestimmungen äusserst besorgt. Die Festlegung einer unbefristeten Schutzfrist für dem Steuergeheimnis unterliegende Dossiers stellt nämlich einen gravierenden Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar, ein Grundrecht, das durch die Bundesverfassung garantiert wird.
Diese Bestimmungen riskieren, zeitgeschichtliche Forschungen in der Wirtschafts- und Sozialgeschichte weitgehend zu verunmöglichen. Indem es vorsieht, jedes vom Steuergeheimnis erfasste Dossier automatisch einer unbegrenzten Schutzfrist zu unterstellen, würde erstens das Gesetz den Forschenden de facto den Zugang zu einem für die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte wichtigen Teil der Archive auf unbestimmte Zeit entziehen. Da diese Quellenbestände meist seriell genutzt werden, wären Historiker:innen gezwungen, für jedes Dokument der von ihnen bearbeiteten Serien ein Einsichtsgesuch zu stellen, was einen enormen Verwaltungsaufwand für das ACV und die Forschenden erzeugen würde, während Letztere monatelang auf eine Antwort warten müssten. Die SGG versteht nicht, wie Steuerdaten einer solchen Frist unterliegen können, während sensiblere Daten – wie etwa die in einem anderen Absatz des Vorentwurfs erwähnten medizinischen Akten – einer fixen Schutzfrist unterliegen.
Zweitens erinnert die SGG daran, wie wichtig es ist, Historiker:innen in den Prozess der Bearbeitung von Einsichtsgesuchen einzubeziehen, um zu verhindern, dass Einsichtsgesuche aus Prinzip abgelehnt werden, einzig mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Sie betont ausserdem, dass die Ausführungsverordnung zur LArch (RLArch) die staatlichen Departemente und Ämter verpflichtet, ihre Unterlagen dem Staatsarchiv anzubieten, und fordert, dass namentlich die kantonale Steuerverwaltung systematisch und zeitnah ihre Akten den ACV abliefert, damit der historischen Forschung nicht ihr Grundmaterial entzogen wird.
Schliesslich äussert die SGG ihre Bedenken hinsichtlich der Formulierungen des Vorentwurfs, die wegen unklarer Formulierungen zu einer systematischen Anonymisierung von Namen in den im Archiv eingesehenen Dokumenten führen könnten. Sie erinnert daran, dass zwischen Einsichtnahme und die Publikation unterschieden werden muss, wobei die Anonymisierung nur für die zweite Phase erfolgen darf. Durch Schwärzungen von Nachnamen bereits in der Phase der Einsichtnahme würde die Forschungsarbeit lahmgelegt, da es unmöglich wäre, individuelle Lebensläufe nachzuverfolgen und kollektive Netzwerke zu rekonstruieren.
Angesichts dieses Risikos einer massiven Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit fordert die SGG eine Überarbeitung des Vorentwurfes. Sie schlägt vor, eine Schutzfrist von 50 Jahren für dem Steuergeheimnis unterliegende Daten festzulegen; die Interessen der Forschung bei der Bearbeitung von Einsichtsgesuchen zu berücksichtigen; die Einsichtnahme von der Publikation zu unterscheiden, um Schwärzungen zu vermeiden.
Vollständige Stellungnahme hier lesen.
Synthèse des propositions de modifications.
Stellungnahme zur geplanten Auflösung des Schweizerischen Wissenschaftsrates (SWR)
Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG) spricht sich entschieden gegen die geplante Auflösung des Schweizerischen Wissenschaftsrates (SWR) aus.
In ihrer Stellungnahme betont die SGG, die Auflösung des SWR würde erstens keine Spareffekte schaffen – im Gegenteil. Der SWR ist ein für die Schweiz typisches Milizgremium, das wichtige Beratungsleistungen kostengünstig erbringt. Die wegfallende Expertise müsste durch deutlich kostspieligere externe Mandate ersetzt werden.
Zweitens ist der SWR als ausserparlamentarische Kommission unabhängig von Sonderinteressen. Der SWR hat dabei immer das gesamte System von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) der Schweiz im Blick. Ad-hoc-Arbeitsgruppen oder mandatierte Auftragsforschungen könnten sich die ausgeprägte internationale Erfahrung und Vernetzung sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit des aktuellen SWR nicht leisten.
Drittens erinnert die SGG daran, dass der SWR den Bundesrat seit über 60 Jahren in Fragen der Bildung, Forschung und Innovation berät, indem er aus eigenem Antrieb mittel- und langfristig relevante Themen aufgreift, die noch nicht auf der politischen Agenda stehen. So ist er in der Lage, Fragen vorausschauend zu beantworten und langfristige Lösungsansätze vorzuschlagen. Ein solcher Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom kurzfristigen Einbezug von Ad-hoc-Wissen in Krisenfällen oder zur Beantwortung fachspezifischer Fragen.
Viertens weist die SGG darauf hin, dass der SWR eine Gesamtsicht auf das BFI‑System gewährleistet. Vor dem Hintergrund der Relevanz und Komplexität des BFI‑Systems und der Höhe der öffentlichen Investitionen ist diese Sicht, die nur dank der einzigartigen Kombination aus persönlicher Erfahrung der Mitglieder im internationalen Kontext und ihrer Kenntnis der schweizerischen Besonderheiten möglich ist, von überragender Bedeutung.
Die Auflösung des SWR würde für die Schweiz den Verlust einer langfristig orientierten und international vernetzten Stimme in der wissenschafts- und innovationspolitischen Beratung bedeuten. Das BFI‑System braucht die unabhängige Expertise mit systemischer Gesamtsicht, die der SWR bietet. Deshalb fordert die SGG, von einer Auflösung des SWR abzusehen.
Die SGG nimmt Stellung zur Sicherheitsstrategie der Schweiz
Das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) hat am 12. Dezember 2025 die Vernehmlassung zur sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz eröffnet. Angesichts der vielfältigen Bedrohungslage verfolgt der Bundesrat eine umfassende Ausrichtung der Sicherheitspolitik, die alle relevanten Aspekte der Aussen- und Innenpolitik einbezieht und Akteure der Zivilgesellschaft sowie der Forschung berücksichtigt. Deshalb hat die SGG an der Vernehmlassung teilgenommen und dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.
In ihrer Stellungnahme betont die SGG, die Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz gegenüber Desinformation und Polarisierung sei eine der wichtigsten strukturellen Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Schweiz. Dafür braucht es einen wissenschaftlich fundierten, ideologiekritischen Geschichtsunterricht auf allen Stufen. Bei der laufenden Überprüfung der Lehrpläne muss deshalb ein besonderes Augenmerk auf die nachhaltige Stärkung des Geschichtsunterrichts gelegt werden.
Die SGG bemängelt zudem, dass bei der «Förderung der Forschungszusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Technologiebereichen» mehrere Forschungszentren und zahlreiche Forschende in den Geisteswissenschaften, insbesondere der Geschichtswissenschaft ausser Acht gelassen werden. Die kritische militärhistorische Forschung trägt erheblich zur Stärkung der wissenschaftlich fundierten Expertise in sicherheitspolitischen Fragen in der Schweiz bei und muss daher sowohl personell als auch finanziell gestärkt werden sowie besser in nationale und internationale Forschungszusammenhänge integriert werden.
Die SGG kritisiert ausserdem, dass das VBS grosse Aktenbestände ohne erkennbaren Grund unter verlängerte Schutzfristen von 50 oder gar 80 Jahren stellt und damit die historische Forschung erschwert, wenn nicht verunmöglicht. Um die damit zusammenhängende wissenschaftlich fundierte Debatte über sicherheitspolitische Fragen zu ermöglichen, bildet ein liberaler Archivzugang zu den VBS-Akten die Grundvoraussetzung für die Stärkung einer kritischen militärhistorischen Forschung in der Schweiz.
Die öffentliche und wissenschaftlich fundierte Debatte wird durch die Publikation relevanter Akten bereichert. Dies zeigt die enge Kooperation zwischen dem Forschungszentrum Dodis und dem EDA. In ihrer Stellungnahme regt die SGG deshalb an, ein ähnlich gelagertes Projekt für die Akten des VBS und der Schweizer Armee ins Leben zu rufen.
Mit diesen Anregungen und Initiativen kann eine Grundlage für eine historisch informierte, wissenschaftlich fundierte und sachliche Forschung zur Schweizer Sicherheitspolitik in historischer Perspektive gelegt werden.
2025
Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM) im Kanton Zürich
Im Rahmen des Projekts WegZH zur kantonalen Umsetzung der Reform der gymnasialen Maturität hat der Kanton Zürich ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. In ihrer Stellungnahme lehnt die SGG den im Entwurf vorgesehenen Abbau der Stundendotation im Grundlagenfach Geschichte entschieden ab.
Die Einführung des neuen Grundlagenfachs «Wirtschaft und Recht» erfolgt primär zulasten des Fachs Geschichte. Während Geografie aufgrund seiner Verantwortung für den transversalen Bereich «Bildung für nachhaltige Entwicklung» eine zusätzliche Lektion erhält, verliert das Fach Geschichte im aktuellen Vorschlag eine Lektion im GSW-Bereich. Eine solche Kürzung ist weder fachlich noch bildungspolitisch gerechtfertigt: Geschichte trägt die Hauptverantwortung für das transversale Gefäss «Politische Bildung» und muss daher analog zur Geografie gestärkt, nicht geschwächt werden.
Indem der Entwurf ausgerechnet jenes Grundlagenfach schwächt, das die Hauptverantwortung für die politische Bildung tragen soll, missachtet er nicht nur die auf nationaler Ebene vorgesehene Stärkung der politischen Bildung, sondern ignoriert auch die klare Haltung des Zürcher Kantonsrats. In der Debatte vom 9. Dezember 2024 zur Interpellation «Kein Abbau der Politischen Bildung an Zürcher Gymnasien» lehnten sämtliche Fraktionen einen Abbau der politischen Bildung und des Fachs Geschichte ausdrücklich ab. Das Projekt WegZH sollte diesem breiten politischen Konsens Rechnung tragen und die Dotation für das Fach Geschichte erhöhen.
Die vollständige Stellungnahme der SGG findet sich hier.
Offener Brief zum Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» im Hinblick auf Alte Sprachen und Geschichte in der Westschweiz
Gemeinsam mit der Schweizerischen Vereinigung für Altertumswissenschaft (SVAW), dem Schweizerischer Altphilologenverband (SAV) und dem Groupe romand des études grecques et latines (GREGL) hat die SGG einen offenen Brief an die Erziehungsdirektor:innen der Westschweizer Kantone unterzeichnet.
Die Stellungnahme weist auf besorgniserregende Entwicklungen bei der kantonalen Umsetzung des Projekts «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» in der Romandie hin, insbesondere für den Unterricht im Fach Geschichte und in den Alten Sprachen, wo teilweise erhebliche Kürzungen der Stundendotation zur Diskussion stehen.
Angesichts der aktuellen Weltlage und einer Flut von Informationen in den Sozialen Medien ist Quellenkritik die zentrale Kompetenz zum Verständnis der Vergangenheit und der Gegenwart. Diese Kompetenz wird insbesondere durch den Geschichtsunterricht gefördert. Ein starker Geschichtsunterricht ist daher zentral für den Erhalt des sozialen und politischen Zusammenhalts der Schweiz.
Hier geht es zum vollständigen Statement.
In ihrer Vernehmlassungsantwort lehnt die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG) die geplanten Kürzungen in Bildung und Forschung entschieden ab. Derartige Einsparungen gefährden nicht nur die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes Schweiz, sondern schwächen auch die Resilienz liberaler Gesellschaften.
Die SGG fordert den Verzicht auf Kürzungen beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF), bei der Ressortforschung sowie bei projektgebundenen Hochschulbeiträgen. Ebenso spricht sie sich gegen eine stärkere Nutzerfinanzierung im Hochschulbereich und gegen die Streichung des SRG-Auslandsangebots aus. Insbesondere betont sie die Bedeutung einer vielfältigen, gut finanzierten Geschichtswissenschaft in Zeiten wachsender autoritärer Tendenzen weltweit.
Der Kanton Schaffhausen will ein neues Archivgesetz einführen. Das ist ein wichtiger Schritt, doch einige Regelungen gefährden den Zugang zu historischem Material und erschweren die Forschung erheblich. Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG) fordert Anpassungen in drei zentralen Punkten:
100 Jahre Schutzfrist für Akten mit besonders schützenswerten Personendaten:
Diese Regelung behindert die Forschung massiv und ist unverhältnismässig. Eine Differenzierung zwischen lebenden und verstorbenen Personen sowie Personen der Zeitgeschichte fehlt gänzlich.
Unser Vorschlag: Orientierung am Kanton Bern: Akten sind drei Jahre nach dem Tod der jeweiligen Person zugänglich – oder nach Ablauf der ordentlichen Schutzfrist von 30 Jahren.
Fehlende Anbietepflicht für kantonseigene Unternehmen:
Die Schaffhauser Kantonalbank, die vollständig im Besitz des Kantons ist, fällt nicht unter die Anbietepflicht. Dies führte 2018 zu einer historisch bedeutsamen Aktenvernichtung, als sämtliche Akten aus der 130-jährigen Geschichte der Bank vernichtet wurden.
Unser Vorschlag: Klare Anbietepflichten für kantonseigene Unternehmen, um solche Desaster inskünftig zu verhindern.
Fehlender niederschwelliger Rechtsweg bei Einsichtsgesuchen:
Das Staatsarchiv entscheidet über Einsichtsgesuche – ein sinnvoller Ansatz für eine einheitliche Praxis. Doch es fehlt eine einfache Möglichkeit, Ablehnungen anzufechten.
Unser Vorschlag: Ergänzung eines niederschwelligen Rechtweges in der zugehörigen Verordnung.
Ein modernes Archivgesetz sollte die Forschung nicht behindern. Unsere komplette Stellungnahme.
2024
Die geplante Kürzung von Geschichtslektionen an Zürcher Gymnasien gefährdet zentrale Bildungsziele wie politische Bildung, kritisches Denken und den Schutz vor Desinformation. Das Fach Geschichte spielt eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, diese Ziele zu erreichen.
Die SGG und ihre Partner (Verein Zürcher Geschichtslehrpersonen, Verein Schweizerischer Geschichtslehrpersonen) fordern, dass das Fach Geschichte nicht abgebaut, sondern gestärkt wird. Geschichte vermittelt zentrale Kompetenzen wie:
🔍 Quellenkritik – Fake News und Desinformation erkennen
🌍 Orientierung – Aktuelle Ereignisse im historischen Kontext verstehen
🗳️ Demokratieverständnis – Wissen über Politik, Teilhabe und Institutionen
Die geplanten Kürzungen laufen diesen Zielen entgegen und gefährden die Chancengerechtigkeit der Schüler:innen. Anstatt politische Bildung in freiwillige Schwerpunktfächer auszulagern, fordert die SGG, politische Bildung, wie vom nationalen Rahmenlehrplan vorgesehen, im Grundlagenfach Geschichte anzusiedeln. Deshalb muss das Grundlagenfach Geschichte gestärkt und nicht abgebaut werden. Dies ist auch Ziel einer dringlichen Interpellation im Kantonsrat Zürich von Sibylle Marti (SP), Rochus Burtscher (SVP) und Christoph Ziegler (GLP).
📎 Lesen Sie die Stellungnahme der SGG hier.
📎 Die dringliche Interpellation finden Sie hier.
2023
Die SGG hat im Rahmen des geschlossenen Vernehmlassungsverfahren zu den neuen Rahmenlehrplänen auf Stufe Gymnasium an einer Stellungnahme von Akademien Schweiz mitgearbeitet. In dieser Stellungnahme wird unter anderem gefordert, dass der Lead beim neuen transversalen Gefäss «Politische Bildung» eindeutig dem Fach Geschichte zugeordnet werden soll. Die Stellungnahme von Akademien Schweiz findet sich hier.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äussern sich die SGG, der Historische Verein des Kantons St. Gallen und der Verein der Geschichtslehrpersonen der Schweiz (VSGS) kritisch zum Projekt «Gymnasium der Zukunft» des Kantons St. Gallen.
Die SGG und ihre Partner lehnen das Projekt wegen der vorgesehenen summarischen Kürzung von Stunden im Bereich der Grundlagenfächer, insbesondere im Fach Geschichte, ab. Zudem fordern wir, dass das Grundlagenfach Geschichte durchgehend, vom ersten bis zum letzten Jahr der gymnasialen Ausbildung unterrichtet wird. Schliesslich lehnen wir die Einführung des neuen Fachs «Grundlagen für reflektiertes Denken» entschieden ab. Die vollständige Stellungnahme findet sich hier.
Die SGG äussert sich im laufenden Vernehmlassungsverfahren der BFI-Botschaft 2025–2028 kritisch zur Rolle des SNF in der Schweizer Forschungsförderungslandschaft. Sie fordert, dass der SNF die Geisteswissenschaften wieder gemäss ihren Bedürfnissen fördert. So sollen Einzeldoktorate (doc.CH) auch nach 2025 finanziert werden können und langfristige Editionsprojekte wieder in den Förderkatalog aufgenommen werden. Zudem sollen künftig auch Forschende ohne Hochschulanbindung beim SNF antragsberechtigt sein. Schliesslich fordert die SGG eine Stärkung des Akademienverbundes und der daran angegliederten Institute sowie die Aufnahme des Archivs für Agrargeschichte (AfA) als Forschungsinfrastruktur von nationaler Bedeutung.
Die SGG hat im Rahmen des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens zum Horizon-Gesetz eine Stellungnahme eingereicht. Es soll sichergestellt werden, dass Forschende aus allen Karrierestufen unabhängig ihrer universitären Anstellungsverhältnisse antragsberechtigt sind. Ferner sollen keine teuren Parallelstrukturen im SBFI für die Beurteilung der Anträge geschaffen werden. Stattdessen sollen die bestehenden Forschungsförderungsinstitutionen die Anträge beurteilen und die Fördergelder verteilen.
2022
Der SNF kündigt in seinem Mehrjahresprogramm 2025–2028 an, das doc.CH-Programm abzuschaffen. Zudem werden langfristige Editionsprojekte, die eine elementare Form der Grundlagenforschung darstellen, erneut nicht im Förderportfolio berücksichtigt. Die SGG protestiert gegen diese Entscheidungen.
Das doc.CH-Programm
• ist das einzig verbliebene Förderinstrument des SNF, das talentierten jungen Nachwuchswissenschaftler:innen im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Schweiz die Möglichkeit gibt, ein selber entwickeltes Projekt im Rahmen eines Doktorats weitgehend unabhängig der hierarchischen Universitätsstrukturen umzusetzen;
• ermöglicht freie Forschung und ist gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften ein hervorragender Katalysator für innovative und bahnbrechende Studien;
• kommt dem weitverbreiteten Wunsch des universitären Mittelbaus entgegen, Hierarchien flacher zu gestalten und bereits früh selbstständig zu forschen.
Die SGG streicht in ihrem Schreiben die Widersprüchlichkeiten des Entscheids im Zusammenhang mit der Einschätzung des SNF und Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) bezüglich der strategischen Bedeutung des Förderinstruments hervor. Die SGG fordert nachdrücklich, das geplante Förderportfolio nochmals zu prüfen und dabei den Interessen der Geistes- und Sozialwissenschaften angemessen Rechnung zu tragen.
Das Fach Geschichte ist für die Ausbildung der Schüler:innen zentral, denn gerade die im Geschichtsunterricht erlernte Kompetenz der Quellenkritik ist eine zentrale Voraussetzung, um im digitalen Raum zwischen Fakten und Unwahrheiten zu unterscheiden. Geschichtsunterricht fördert Fähigkeiten, die nötig sind, um Fake-News zu identifizieren. Ganz konkret waren es in den letzten Monaten die Geschichtslehrer:innen, die die Schüler:innen befähigten, den Strom von Bildern und Videos in den sozialen Medien aus dem Ukrainekrieg einzuordnen.
Gleichzeitig vermittelt nur der Geschichtsunterricht den Schüler:innen wichtige Kenntnisse, die ihnen helfen, sich in ihrer Funktion als Staatsbürger:innen einer «Willensnation» zurechtzufinden – Politische Bildung ohne Geschichte wäre also sinnlos. Für die gesellschaftliche Kohäsion in der Schweiz ist die Geschichte entscheidend!
Deshalb erachtet es die SGG als wichtig, dass
• das Schwerpunktfach «Geschichte und Geografie» namentlich genannt wird (Art.14, Abs. 2, MAV);
• die Mindestdotation des Fachbereichs der Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) auf mindestens 15% erhöht wird, damit die hohen Ansprüche an das Fach Geschichte erfüllt werden können und das neue Grundlagenfach «Wirtschaft und Recht» im GSW-Bereich absorbiert werden kann, ohne die Stundendotation im Fach Geschichte zu reduzieren (Art. 20, MAV);
• das transversale Gefäss «Politische Bildung» namentlich genannt, der Lead für dieses Gefäss dem Fach Geschichte zugewiesen und mit einer verbindlichen Zeitvorgabe von mindestens 1% der Unterrichtszeit versehen wird (Art. 3, Abs. b und Art. 22, MAV);
• das Fach Geschichte an der Matura geprüft wird (Art. 26, Variante 1, MAV)
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier DEUTSCH | FRANZÖSISCH | ITALIENISCH
2021
Die SGG hat an der Stellungnahme von Akademien Schweiz zum MAR/RLP-Reformprozesses mitgearbeitet. In ihrem Schreiben fordert Akademien Schweiz unter anderem, dass das Fach Geschichte den Lead beim transversalen Gefäss «Politische Bildung» innehaben soll.
Zudem wird in der Stellungnahme die besondere Anschlussfähigkeit des Fachs Geschichte an die transversalen Gefässe «Wissenschaftspropädeutik», «Digitalität» und «Bildung für Nachhaltige Entwicklung» betont. Akademien Schweiz begrüsst ferner die didaktische Innovation des neuen Rahmenlehrplans Geschichte. Gleichzeitig verlangt sie Wirtschafts-, Rechts-, Religions- und Wissenschaftsgeschichte stärker zu berücksichtigen. Nicht zuletzt fordert die Stellungnahme die Einführung eines Schwerpunktfachs Geschichte sowie eine Klärung hinsichtlich der Funktion des Ergänzungsfach Geschichte.
Acht Fachgesellschaften der SAGW haben sich der Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) zur Reform des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) und der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) angeschlossen. Die Fachgesellschaften begrüssen grundsätzlich eine Reform der Schweizer Maturität. Sie erachten aber den Zeitplan als zu eng. Die Aufnahme neuer Grundlagenfächer und die neuen Stufenmodelle lehnen sie ab. Damit würden der Geschichtsunterricht und andere geisteswissenschaftliche, Sprach- und Kunstfächer im Umfang reduziert und deren Einbindung in neue transversale Gefässe ungenügend definiert. Die vorgeschlagenen Strukturreformen gefährden nach Ansicht der Unterzeichnenden zentrale Ziele wie die allgemeine Studierfähigkeit, den prüfungsfreien Zugang zu Universitäten und die Chancengleichheit.
Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG) hat gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften der Geistes- und Sozialwissenschaften mit einem offenen Brief beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) interveniert.
Seit dem Jahr 2016 wurde kein Call für langfristige Editionen mehr lanciert. De facto bedeutet dies, dass der SNF seit fünf Jahren darauf verzichtet, neue Editionsprojekte von strategischer Bedeutung zu fördern. Die SGG bedauert die Vernachlässigung der Förderkategorie «Langfristige Editionen» sehr und bittet den SNF, diese wieder zu priorisieren.
Die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie bedingen für die gesamte Bevölkerung der Schweiz tiefgreifende Einschnitte. Während zwar in naturwissenschaftlichen Laboren weiterhin geforscht werden darf, wird Historikerinnen und Historiker mit der Schliessung der Archive indessen die Forschungsgrundlage entzogen. Die bestehenden Digitalisierungsangebote leisten nur sehr bedingt Ersatz für physische Besuche im Archiv. Es zeigt sich zurzeit deutlich, dass weder die Wartezeiten für Digitalisate zumutbar sind noch dass ebendiese Dienstleistung eine Sichtung und Auswertung der Quellenbestände im Archiv zu substituieren vermag. Die gegenwärtige Lösung ist keineswegs praktikabel für die Historikerinnen und Historiker der Schweiz. Sowohl Freischaffende, Doktorierende und Habilitierende als auch Studierende werden in ihrer historischen Forschungsarbeit behindert. Zur Folge hat dies, dass sowohl Abgabefristen von Auftrags- und Qualifikationsarbeiten nicht eingehalten werden können als auch gesamte Forschungsprojekte in Verzug geraten.
Die SGG ist überzeugt, dass Archive und Bibliotheken in der Lage sind, effektive Schutzmassnahmen und Kontingentierungen der Zugangsmöglichkeiten zu gewährleisten, damit historische Forschung im Archiv wieder möglich wird. Im Sommer 2020 zeigten bereits verschiedene Institutionen durch überzeugende Schutzkonzepte vorbildlich in der Praxis auf, wie Berufshistorikerinnen und Berufshistoriker sowie Studierende auch während der gegenwärtigen Krise ihre Projekte weiterverfolgen können, ohne die Gesundheit aller zu gefährden.
Die SGG verlangt in ihrem Schreiben vom 10. Februar vom Bundesrat, die Bedürfnisse der Historikerinnen und Historiker der Schweiz bei der Neuevaluation der Lage rund um die Covid-19-Pandemie zu berücksichtigen.
Auch der Verband bibliosuisse und der Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare fordern die Öffnung der Lesesäle.
Stellungnahmen 2001–2020
Gemeinsam mit der Plattform Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die SGG die Herausgabe der Liste der archivierten Verwaltungsakten verlangt, die von Bundesstellen nach Art. 12 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Archivierung (Art. 12 Abs. 2) unter eine verlängerte Schutzfrist gestellt sind. Die genannte Liste wurde bis dahin nicht veröffentlicht, im Gegensatz zu jenen Dokumenten, zu denen der Bundesrat den Zugang einschränkt (BGA Art. 12 Abs. 1). Zuletzt konnte die Liste mit einem Gesuch nach BGÖ (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung) beschafft und veröffentlicht werden. Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) hat schliesslich entschieden, die Auflistung ab Ende Juni 2019 halbjährlich publik zu machen.
Der Ständerat hat am 13. Juni 2018 das Postulat 18.3029 von Claude Janiak angenommen: Der Bundesrat wird damit beauftragt, in einem Bericht den Vollzug des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1998 über die Archivierung (BGA) zu evaluieren, die neuen Herausforderungen zu identifizieren und Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Gesetz und Praxis der Archivierung abzugeben. Die sachverständigen Fachgesellschaften sollen beigezogen werden. Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG) begrüsst diesen Entscheid.
Das Postulat wurde im Nachgang zum Skandal um die verschollenen Akten zur Geheimarmee P-26 eingereicht. Die SGG hatte in diesem Zusammenhang auf den Wildwuchs der unterschiedlichen Archivierungspraktiken in den Departementen hingewiesen, grundsätzliche Änderungen im Umgang mit Bundesakten und insbesondere eine Stärkung des Bundesarchivs gefordert sowie einen Ausbau der Rechte der Forschenden verlangt (zum Medienspiegel). Im Hinblick auf den zu erstellenden Bericht hat sie die wichtigsten Punkte nun in einem Positionspapier zusammengefasst.
SGG-Präsident Sacha Zala im Interview zum Thema (SRF4, 14.06.2018)
Ausgehend vom Skandal um die verschollenen Akten zur Geheimarmee P 26 hat SGG-Präsident Sacha Zala grundsätzliche Änderungen im Umgang mit Bundesakten gefordert. Denn dass Akten ‚verschwinden‘, ist nur ein Problem: Ebenso muss das Augenmerk darauf gerichtet werden, dass gewisse Bundesämter ihre Anbietepflicht ans Bundesarchiv nicht korrekt wahrnehmen oder Dossiers und ganze Bestände willkürlich einer verlängerten Schutzfrist unterstellen.
Dies verzögert, behindert und verhindert historische Forschung. Historikerinnen und Historiker sehen sich beträchtlichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt, denn die Handhabung von Einsichtsgesuchen ist von Departement zu Departement verschieden; in Einzelfällen wird gar mit hohen Gebühren gedroht.
Um die Situation zu verbessern, braucht es eine massive Stärkung des Bundesarchivs und einen Ausbau der Rechte von Forschenden, so SGG-Präsident Zala. Nicht vergessen gehen darf der Kostenfaktor: Die restriktive Praxis ist teuer – die entsprechenden Mittel wären im Ausbau der fachgerechten Archivierung in allen Departementen besser investiert.
Hören Sie die Argumentation im Detail: Wenn Akten gehortet werden
(05.02.2018, SRF 4 News, Sacha Zala im Interview mit Rahel Walser)
Lesen Sie die Argumentation im Detail im Tages-Anzeiger und im Bund.
Die SGG zeigt sich erfreut darüber, dass das Thema infolge der Medienberichterstattung den Weg in die Eidgenössischen Räte gefunden hat: Eine Motion von Nadine Masshardt (SP BE) fordert mehr Kompetenzen zur Durchsetzung der Archivierungspflicht, ein Postulat von Claude Janiak (SP BL) einen Bericht über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Archivierung; die sachverständigen Fachgesellschaften sollen beigezogen werden.
Die Gesetzgebung zum Datenschutz wird revidiert. Zum Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Die SGG hat eine Stellungnahme eingereicht.
Nachdem sich SGG-Präsident Sacha Zala bereits im April per Radio zu den Verordnungsentwürfen zum Nachrichtendienstgesetz NDG geäussert hatte, reichte die SGG im Mai beim Bundesrat eine Stellungnahme ein. Sie protestiert gegen die vorgesehene Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 80 Jahre für Archivgut des Nachrichtendienstes NDB und fordert, dass die Anbietepflicht ans Bundesarchiv unmissverständlich für alle Daten und Akten des NDB gelten muss. Der Protest der SGG wurde über oeffentlichkeitsgesetz.ch weiterverbreitet und floss ein in eine Interpellation von Nationalrätin Regula Rytz (Grüne, BE). Der Vorstoss wurde im Rat noch nicht behandelt.
Die SGG hat an der Vernehmlassung zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) teilgenommen und eine Stellungnahme eingereicht.