28.9.2026

SGG-Präsidentin Franziska Zaugg in der NZZ am Sonntag

Das Prinzip lautet: Einsicht in die Originaldokumente muss gewährt werden. In der «NZZ am Sonntag» nimmt Franziska Zaugg Stellung zum Fall Mengele

Die «NZZ am Sonntag» berichtet über den Fall Mengele und die Veröffentlichung des Dossiers mit geschwärzten Stellen durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB).

Im Beitrag spricht SGG-Präsidentin Franziska Zaugg Klartext: Der NDB betreibe Zensur, indem er den Zugang zu den Originalakten verweigere. Der Fall könne einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen bei der Behandlung von Einsichtsgesuchen gemäss dem Bundesgesetz über die Archivierung (BGA).

Laut Franziska Zaugg geht es um eine grundlegende Prinzipienfrage: Originaldokumente müssen eingesehen werden können – ein Grundsatz, der auch im SGG-Ethikkodex mehrfach betont wird. Nur so ist eine seriöse, auf Quellenkritik gestützte Forschung möglich. Gatekeeper in der Bundesverwaltung dürfen Historiker:innen vorschrieben, was sie sehen dürfen und was nicht.

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