Dossier Mengele – Interpellation im Nationalrat

Dossier Mengele – «Schwärzungen, Schutzfristen und der Umgang des Bundes mit Akten zu NS-Kriegsverbrechern»: Interpellation im Nationalrat
Nach den beiden Vorstössen in der Fragerunde des Nationalrats von Nadine Masshardt (SP/BE) und Corina Gredig (GLP/ZH), die der Bundesrat nur ausweichend beantwortete, wird der Fall Mengele nun auch in einer Interpellation aufgegriffen. Cédric Wermuth (SP/AG) erkundigt sich in seiner Interpellation nach den Hintergründen der geschwärzten Freigabe des im Bundesarchiv (BAR) liegenden Dossiers zu Josef Mengele seitens des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).
So fragt Wermuth den Bundesrat, auf welchen Rechtsgrundlagen sich die Schwärzungen im Dossier stützen und weshalb keine Auflagen formuliert wurden, wie dies das Bundesgesetz über die Archivierung (BGA) vorsieht. Der Fall wirft auch Fragen zur Schutz von Personendaten auf. Im vorliegenden Dossier wurden viele Namen bereits lange verstorbener Personen geschwärzt – und dies zudem uneinheitlich: mal geschwärzt, mal lesbar. Auch die Aktenführung ist zu hinterfragen, denn das nachträgliche Hinzufügen von Dossiers kann dazu führen, dass Unterlagen einer absurd langen Sperrfrist unterworfen werden.
Schliesslich stellt Wermuth die grundsätzliche Frage, ob der Bundesrat bereit sei, die Schaffung einer Ombudsstelle zu prüfen, bei der abgelehnte Einsichtsgesuche niederschwellig angefochten werden können. Aus Sicht der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) würde sich die Schaffung einer solchen Stelle empfehlen, um in Zukunft hohe Kosten und Reputationsschäden aufseiten der Forschung wie auch aufseiten der Verwaltung zu vermeiden.