Bankengesetz und historische Forschung

«Historische Forschung und Bankkundengeheimnis (Art. 47 BankG)»: Interpellation im Nationalrat
Obwohl die schweizerische Wirtschaftsgeschichte derzeit boomt, bleibt eine auf unternehmensinternen Quellen gestützte Forschung zur Geschichte der Schweizer Banken kaum möglich. Grund dafür ist, dass der Zugang zu Bankkundenarchiven externen Forschenden mit Verweis auf Art. 47 des Bankengesetzes (BankG) verwehrt wird. Dadurch wird es verunmöglicht, die Geschichte einer der tragenden Säulen der Schweizer Wirtschaft und ihre Bedeutung für die Schweiz evidenzbasiert, umfassend und unabhängig zu untersuchen.
Vor dem Hintergrund der Untersuchungen des US‑amerikanischen Kongresses zu den Bankkonten bekannter NS‑Persönlichkeiten bei Schweizer Banken, dem wiedererwachenden Forschungsinteresse an der Schweiz im Zweiten Weltkrieg sowie der Zwangsfusion von UBS und Crédit Suisse ist der Zugang zu den Bankenarchiven eine wichtige Voraussetzung für die Erforschung der Geschichte des Schweizer Finanzplatzes.
In ihrer Interpellation fragt Nationalrätin Nadine Masshardt (SP/BE), Ko-Präsidentin der parlamentarischen Gruppe «Geschichte» der SGG, deshalb den Bundesrat, ob er bereit sei, die notwendigen regulatorischen Anpassungen vorzunehmen, damit Forschende Zugang zu Bankkundenarchiven haben können. Zudem fragt sie, ob der Bundesrat weitere Massnahmen vorsieht, um die unabhängige historische Forschung zum Finanzplatz zu stärken. Die SGG begrüsst diesen Vorstoss.