Parlamentarische Gruppe

Im September 2021 fand der Gründungsanlass der von der SGG initiierten überparteilichen Parlamentarische Gruppe «Geschichte» statt.
Dessen Präsidium teilen sich Nationalrätin Nadine Masshardt (SP/BE) und Ständerat Jakob Stark (SVP/TG). Die Gruppe engagiert sich für die Stärkung der Geschichte, der Geschichtswissenschaft und der historischen Bildung auf nationaler Ebene. Im Zentrum steht dabei die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Historiker:innen sowie der verwandten Berufsgattungen. Die Gruppe trifft sich mindestens einmal pro Jahr. An den Treffen werden aktuelle wissenschaftspolitische Fragen im Zusammenhang mit der historischen Forschung und der historischen Bildung in der Schweiz diskutiert.



Die parlamentarische Gruppe trifft sich mindestens einmal pro Jahr

Obschon die Bundesverfassung eine geteilte Verantwortung zwischen Bundesrat und Parlament in der Führung der auswärtigen Angelegenheiten vorsieht, sind der Bundesrat und die Bundesverwaltung die dominierenden Kräfte in der Aussenpolitik. Doch welche aussenpolitischen Mitwirkungsmöglichkeiten und -strategien haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier? Wie können sie die schweizerische Aussenpolitik in der aktuellen «Zeitenwende» mitgestalten?
Mit einem Inputreferat von Jonas Hirschi, einem Experten der schweizerischen Parlamentsgeschichte, sowie anhand historischer Beispiele wurden diese Fragen erörtert, um ein differenziertes Bild der parlamentarischen Mitgestaltung in der schweizerischen Aussenpolitik zu vermitteln.

Die BFI-Botschaft 2025–2028 ist für die historische Forschung in der Schweiz von grosser Bedeutung. Das Treffen der Parlamentarischen Gruppe «Geschichte» diente dazu, die Bedeutung des Archivs für Agrargeschichte (AfA) für die historische Forschung in der Schweiz zu sensibilisieren. Das AfA erschliesst als einzige Institution der Schweiz die Unterlagen von historisch bedeutsamen Organisationen und Personen der hiesigen Land- und Ernährungswirtschaft. Es ist daher für die Erforschung der ländlichen Schweiz eine unverzichtbare Forschungsinfrastruktur, die sich dank schlanken Strukturen, ihrer dienstleistungsorientierten Herangehensweise sowie der hervorragenden Arbeit in Forschung und Vermittlung national und international eine Pionierrolle erarbeitet hat. Damit das AfA langfristig erhalten werden kann, muss es im Rahmen der BFI-Botschaft 2025–2028 als Forschungseinrichtung von nationaler Bedeutung gefördert werden.

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) ist die wichtigste Forschungsförderungsinstitution in der Schweiz. Mit grosser Sorge beobachten wir, dass das Förderportfolio des SNF mit Verweis auf die in der BFI-Botschaft 2021–2024 vorgenommene Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen immer mehr zu Ungunsten der Geschichtswissenschaften und der Geisteswissenschaften im Allgemeinen ausgestaltet wird. So zieht sich der SNF beispielsweise aus der für die Geschichtswissenschaften wichtigen Förderung von Einzeldissertationen zurück, ohne dass auf Stufe der Hochschulen adäquater Ersatz geschaffen würde. Gegen diese Entwicklung protestierten zahlreiche Studierendenorganisationen, Mittelbauvereinigungen, die Fachgesellschaften, die Schweizerische Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) und die geisteswissenschaftlichen Fakultäten der Schweiz beim SNF und dem SBFI.

Die im Sommer 2023 beginnende Vernehmlassung der BFI-Botschaft 2025–2028 bot eine hervorragende Gelegenheit, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und die nötigen Korrekturen vorzunehmen. Der diesjährige Anlass der Parlamentarischen Gruppe «Geschichte» diente daher dazu, umfassend über dieses wichtige Thema zu informieren, für die Anliegen der Geschichtswissenschaft zu sensibilisieren und mögliche Interventionen zu diskutieren.

Das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erteilte im Jahr 2020 der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Auftrag zur Ausarbeitung einer Reform der Maturitätsverordnung und des Rahmenlehrplans von 1994/5. Im Frühling 2021 gab die Projektgruppe im Rahmen einer «internen Konsultation» einen ersten Einblick, in welche Richtung die Reform gehen wird. Insgesamt zielt das Projekt auf eine Stärkung der MINT-Fächer auf Kosten der Sprachfächer und der Fächer der Geistes- und Sozialwissenschaften. Mehrere Vorschläge sehen unter dem Deckmantel einer «Flexibilisierung» einen erheblichen Umbau der gymnasialen Ausbildung vor. «Kleinere» Fächer wie Geschichte sollten etwa nach zwei Jahren «abgeschlossen» werden können.
Die Reform ging im Frühling 2022 in die öffentliche Vernehmlassung. Der Anlass der Parlamentarischen Gruppe «Geschichte» diente dazu, mögliche Interventionen zu diskutieren, damit das Fach Geschichte auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der gymnasialen Ausbildung innehat.

In den letzten Jahren hat sich der Zugang zu den Bundesakten im Bundesarchiv (BAR) erheblich verschlechtert. Zum einen werden die eigentlich liberalen Zugangsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA) von vielen Behörden zusehends maximal restriktiv zuungunsten der Wissenschaft ausgelegt. Zum anderen hat das BAR seine analogen Dienstleistungen merklich reduziert. Vor diesem Hintergrund verlangte das Postulat Janiak (18.3029) eine Evaluation des BGA. Das Postulat wird in der Herbstsession 2021 beantwortet, eine Medienmitteilung des Bundesrats vom 1. September 2021 liegt bereits vor.
In seiner Mitte Juni 2021 veröffentlichten «Strategie 2021–2025» kündigte das BAR an, die analogen Dienstleistungen weiter abbauen zu wollen. Ressourcen sollen für die Archivierung von ca. 35 km analogen Akten der Bundesverwaltung eingesetzt werden – dieser «Aktenberg» entspricht der Hälfte aller bisherigen Bundesakten im Bundesarchiv seit 1848!
Die Sicherung dieser äusserst umfangreichen Bestände droht also, die aktuelle und zukünftige Forschung zur Schweizer Geschichte weiter zu beeinträchtigen. Gleichzeitig steht nach der Evaluation des BGA die Möglichkeit einer Revision dieses Gesetzeswerkes im Raum, die Chancen und Risiken für die Aufarbeitung unserer Geschichte in sich birgt.

Aus der Arbeit innerhalb der parlamentarische Gruppe gingen unter anderem folgende parlamentarischen Vorstösse hervor

«Historische Forschung und Bankkundengeheimnis (Art. 47 BankG)»: Interpellation im Nationalrat

Obwohl die schweizerische Wirtschaftsgeschichte derzeit boomt, bleibt eine auf unternehmensinternen Quellen gestützte Forschung zur Geschichte der Schweizer Banken kaum möglich. Grund dafür ist, dass der Zugang zu Bankkundenarchiven externen Forschenden mit Verweis auf Art. 47 des Bankengesetzes (BankG) verwehrt wird. Dadurch wird es verunmöglicht, die Geschichte einer der tragenden Säulen der Schweizer Wirtschaft und ihre Bedeutung für die Schweiz evidenzbasiert, umfassend und unabhängig zu untersuchen.

Vor dem Hintergrund der Untersuchungen des US‑amerikanischen Kongresses zu den Bankkonten bekannter NS‑Persönlichkeiten bei Schweizer Banken, dem wiedererwachenden Forschungsinteresse an der Schweiz im Zweiten Weltkrieg sowie der Zwangsfusion von UBS und Crédit Suisse ist der Zugang zu den Bankenarchiven eine wichtige Voraussetzung für die Erforschung der Geschichte des Schweizer Finanzplatzes.

In ihrer Interpellation fragt Nationalrätin Nadine Masshardt (SP/BE), Ko-Präsidentin der parlamentarischen Gruppe «Geschichte» der SGG, deshalb den Bundesrat, ob er bereit sei, die notwendigen regulatorischen Anpassungen vorzunehmen, damit Forschende Zugang zu Bankkundenarchiven haben können. Zudem fragt sie, ob der Bundesrat weitere Massnahmen vorsieht, um die unabhängige historische Forschung zum Finanzplatz zu stärken. Die SGG begrüsst diesen Vorstoss.

Zur Interpellation.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat zusätzliche 4.5 Millionen Franken für die Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung beantragt. Die SGG begrüsst diesen Antrag, fallen im Bereich der Geschichtswissenschaft doch bedeutende Institutionen wie das Schweizerische Sozialarchiv und das Gosteli-Archiv in diesen Bereich. Zudem hat das Archiv für Agrargeschichte (AfA) einen Antrag auf Förderung als Forschungseinrichtung von nationaler Bedeutung gestellt.

Motion im Zusammenhang mit dem Bankengesetz

Anlässlich der Debatte rund um die Motion «Pressefreiheit in Finanzfragen» (22.4272) der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat sich die SGG in einem Schreiben an Bundesrätin Karin Keller-Sutter als Vorsteherin des Eidg. Finanzdepartementes (EFD) gewendet. Die SGG weist darauf hin, dass auch Historiker:innen vom Bankgeheimnis (Art. 47, BankG) betroffen sein können.

Bei der Beratung über eine mögliche Präzisierung von Art. 47, BankG sollen die Interessen der historischen Forschung berücksichtigt werden. So soll die Möglichkeit für Banken geschaffen werden, Forschenden Zugang zu Bankkundendaten zu gewähren. Auf jeden Fall sollte analog zu BGA, Art. 9, Abs. 2 gewährleistet werden, dass einmal öffentlich zugängliche Akten auch in Zukunft einsehbar bleiben. Nur so wird eine quellenfundierte, sachliche Erforschung des Schweizer Bankenwesens wieder möglich.

Zur Motion

Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) hat in seiner Strategie 2021-2025 vom Juni 2021 angekündigt, die Öffnungszeiten seines Lesesaals weiter zu reduzieren. Die dadurch freiwerdenden Mittel sollen für die Digitalisierung und die Sicherung von 35 Laufkilometern Akten der Bundesverwaltung verwendet werden, das entspricht rund der Hälfte des bisherigen Aktenbestandes.

Die Digitalisierung des Archivzugangs ist zweifellos begrüssenswert. Allerdings widerspricht eine weitere Reduktion der Öffnungszeiten des Lesesaals den Interessen der historischen Forschung zur Schweizer Geschichte, welche die bereits jetzt knappen Öffnungszeiten des BAR in der Vergangenheit immer wieder kritisiert hat. Dies geht auch aus der vom Bundesrat im September 2021 veröffentlichten Evaluation des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA) hervor. So bemängelte rund die die Hälfte der Nutzenden des Bundesarchivs die aktuellen Öffnungszeiten, respektive wünscht sich eine Erweiterung der Öffnungszeiten (vgl. S. 108 des Evaluationsberichts vom Dezember 2020). Der Hintergrund dieser Forderung ist die Tatsache, dass Forschende eine grosse Zahl an Dossiers pro Tag sichten müssen. Aufgrund der langen Wartezeiten für Digitalisate (derzeit bis zu mehreren Wochen) und der Mengenbeschränkung entspricht der digitale Aktenzugang des BAR daher nicht den Bedürfnissen der Forschenden. Der Zugang zum Lesesaal ist für sie nach wie vor von grösster Bedeutung.

Die Interpellantin bittet den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Das BAR stellt gemäss seiner Strategie die Kundenwünsche ins Zentrum seines Handelns. Wie wurde vor diesem Hintergrund in der Strategie des BAR auf die Anliegen der historischen Forschung eingegangen, die eine weitere Reduktion der Öffnungszeiten strikt ablehnt?

2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die physische Zugänglichkeit des Bundesarchivs auch in Zukunft zu gewährleisten?

3. Ist es für den Bundesrat denkbar, eine zumindest vorrübergehende Erweiterung der Öffnungszeiten in Erwägung zu ziehen, bis der digitale Aktenzugang den Bedürfnissen der Forschung entspricht und den Besuch des Lesesaals schrittweise zu ersetzen vermag?

4. Falls nicht, welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um den Aktenzugang im Bundesarchiv langfristig zu verbessern?

Zur Interpellation

Das Bundesgesetz über die Archivierung (BGA; SR 152.1) sieht eine Archivierungspflicht für wertvolle Unterlagen des Bundes vor, weil dies zur Rechtssicherheit und rationellen Verwaltungsführung beiträgt und Voraussetzung für die historische und sozialwissenschaftliche Forschung bildet.

Das unerklärliche „Verschwinden“ von Unterlagen zum Cornu-Bericht zur P-26 reiht sich in eine lange Serie von Beispielen ein, wonach Bundesbehörden ihrer Archivierungspflicht nicht nachkommen, archivierungswürdige Unterlagen gesetzeswidrig vernichten oder über Jahrzehnte horten, statt sie gemäss BGA dem Bundesarchiv (BAR) zur Archivierung anzubieten.

Die Kompetenzen des BAR gemäss Artikel 5 BGA zur Beratung und Besichtigung der anbietepflichtigen Stellen sowie zum Erlass von Weisungen genügen auch insbesondere angesichts der Digitalisierung nicht, um die vom Gesetzgeber vorgesehene Archivierungspflicht durchzusetzen. Ebenso unterlaufen gewisse Bundesstellen die in den Artikeln 2 und 9 BGA enthaltenen Grundsätze über die freie Einsichtnahme mittels willkürlich verlängerter Schutzfristen oder durch die systematische Ablehnung der Einsichtnahme während der Schutzfrist gemäss Artikel 13 BGA.

Das BAR braucht deshalb im Organigramm der Bundesverwaltung eine stärkere Stellung und zusätzliche rechtliche Kompetenzen, um die Aktenbildung und Anbietepflicht wirksam zu überwachen analog den Kompetenzen der Eidgenössischen Finanzkontrolle im Finanzbereich.

Zudem braucht es eine Ombudsstelle für den Vollzug des BGA vergleichbar mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb), der für die wirksame Durchsetzung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) sorgt durch Information, Beratung, Leitung von Schlichtungsverfahren, schriftliche Empfehlungen, Stellungnahmen und die systematische Berichterstattung an Bundesrat und Parlament.

Eine sofort umsetzbare Massnahme besteht zudem darin, in den Ämtern die Zuständigkeit für die Beurteilung von Einsichtsgesuchen nach BGÖ und BGA strikt zu trennen, da die Grundsätze für die Freigabe aktueller oder historischer Unterlagen gänzlich unterschiedlich sind.

Zur Motion