[Datei im PDF-Format] [Brief an den Bundesrat] [Begleittext]
Die Schweizerische Gesellschaft f¸r Geschichte (SGG), die Vereinigung der Schweizer Historiker und Historikerinnen, fordert den Bundesrat auf, das Archivgesetz durchzusetzen und alle Unterlagen der ´Unabh”ngigen Expertenkommission Schweiz ñ Zweiter Weltkriegª (UEK) im Schweizerischen Bundesarchiv f¸r die Forschung langfristig zu sichern.
Mit Sorge nahm die SGG an ihrer Generalversammlung in Bern von Presseberichten Kenntnis, wonach die von der UEK in Firmenarchiven erstellten Kopien von historischen Dokumenten vernichtet oder sonstwie f¸r die Forschung unzug”nglich gemacht werden k–nnten.
F¸r die zuk¸nftige Ðberpr¸fbarkeit der Forschungsergebnisse der UEK ist es entscheidend, dass die von der Kommission benutzten Unterlagen f¸r die Forschung vollst”ndig erhalten bleiben. Zuk¸nftige Generationen haben ein Recht auf eine vollst”ndige und unverf”lschte Ðberlieferung. Nur so kann die Forschungsfreiheit langfristig gesichert werden, denn Forschungsresultate, die sich einer Ðberpr¸fung entziehen, sind praktisch wertlos.
Das Archivgesetz schreibt in Artikel 6 unmissverst”ndlich vor, dass alle, die im Auftrag des Bundes Aufgaben erf¸llen, nicht mehr st”ndig ben–tigte Unterlagen dem Bundesarchiv zur Ðbernahme anbieten m¸ssen. Als Bundesangestellte k–nnen sich die UEK-Mitarbeitenden dieser Anbietepflicht nicht entziehen. Allf”llige anderslautende Vereinbarungen der UEK mit Firmen k–nnen geltendes Bundesrecht nicht brechen. Im Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996, der zur Einsetzung der UEK f¸hrte, finden sich keine anderen Bestimmungen. In den Vollzugsbestimmungen hat der Bundesrat am 19. Dezember 1996 in Ziffer 3.6 selbst klargestellt, dass alle Protokolle und Akten der UEK mitsamt dem Schlussbericht ´abzu‚liefern sindª.
Einstimmig verabschiedet
von der a.o. Generalversammlung der Schweizerischen Gesellschaft f¸r Geschichte
am 07. April 2001 in Bern