Die «Wegsperrliste» der Verwaltung wird künftig regelmässig publiziert

Wiederholt hat die SGG gemeinsam mit Öffentlichkeitsgesetz.ch die Herausgabe der Liste der archivierten Verwaltungsakten verlangt, die von Bundesstellen nach Art. 12 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA)  unter eine verlängerte Schutzfrist gestellt sind. Diese wurden bisher nicht automatisch öffentlich verzeichnet, im Gegensatz zu jenen Dokumenten, zu denen der Bundesrat den Zugang einschränkt (BGA Art. 12 Abs 1). Zuletzt konnte die Liste mit einem Gesuch nach BGÖ (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung) beschafft und veröffentlicht werden. Neu hat das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) entschieden, die Auflistung ab Ende Juni halbjährlich publik zu machen. Die SGG begrüsst diesen Entscheid sehr.

18.05.2019