Bundesratsunterlagen

Die Bundeskanzlei hat bekannt gegeben, dass Bundesratsunterlagen neu nach der ordentlichen Schutzfrist von 30 Jahren frei zugänglich sind und die verlängerte Schutzfrist von 50 Jahren aufgehoben wird. Die SGG hofft auf eine Signalwirkung. SGG-Präsident Sacha Zala hat im Radio und in der NZZ dazu Stellung genommen.

22.12.2017